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Eine erfolgreiche Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten setzt nicht nur gute Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung voraus, wichtig ist auch die Erfahrung, wie Gegner und Richter auf Vorbringen reagieren. Dabei ist es hilfreich, wenn Unternehmen, Arbeitnehmer, Betriebsräte und Geschäftsführer gleichermaßen vertreten werden. Die so erlangten Erfahrungen sind von unschätzbarem Wert. Nur wer auch die Gegenseite kennt, kann deren Reaktionen und Vorstellungen schnell und richtig einschätzen.
Rechtsanwältin Pommer war nach Studium und Referendarzeit in Freiburg zunächst in einer Allgemeinpraxis in Köln, dann einige Jahre bei einem Arbeitgeberverband tätig und hat sich danach als Arbeitsrechtlerin selbstständig gemacht, zunächst als Sozia einer größeren Kanzlei im Westen von Köln, bevor sie schließlich ihr Büro in Kerpen-Sindorf eröffnete. Bereits 1986 wurde ihr von der Rechtsanwaltskammer Köln die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ verliehen.
Durch die Vertretung großer, mittelständischer und kleiner Unternehmen, Betriebsräten kleiner und großer Firmen, aller Gruppen von Arbeitnehmer/innen, sowie leitenden Angestellten und Geschäftsführern hat sie auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und aus allen Blickrichtungen die für die Tätigkeit als Fachanwältin auf diesem Gebiet notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten gesammelt, um jedem Mandanten die bestmögliche Vertretung zu gewährleisten. Sie hat im gesamten Bundesgebiet bei vielen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht Mandanten erfolgreich vertreten. Darüber hinaus auch viele Verhandlungen zwischen Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten begleitet.
Darüber hinaus war Frau Rechtsanwältin Pommer in verschiedenen Arbeitskreisen und Ausschüssen aktiv, zunächst einige Jahre als Mitglied des Arbeitsrechtsausschuss im Kölner Anwaltsverein, dessen Vorsitzende sie eine Zeitlang war, außerdem über lange Jahre Mitglied des gemeinsamen Vorprüfungsausschusses der Kammern Düsseldorf und Köln zur Prüfung der Anträge auf Gestattung der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ Mitglied des Arbeitskreises Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein und lange Zeit des Fachanwalt Forum Arbeitsrecht FFA.

Rechtsanwaltskanzlei Pommer
Hüttenstraße 11 | 50170 Kerpen
Tel 02273 – 95 33 995 | kanzlei@p-kc.de
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